Corona Update 26.03.2021

Liebe Mitglieder, 
heute hat das Land NRW eine neue CoronaSchutzVerordnung veröffentlicht. Darin enthalten sind nun eine Corona-Notbremse, sowie einige Ausnahmen für die Osterfeiertage. Vorweg lässt sich erfreulicherweise sagen, dass wir unseren Sport weiter ausführen dürfen. Die Art und Weise wie, hängt nun jedoch nicht mehr nur vom Land, sondern auch vom Infektionsgeschehen in der Kommune und ihrer Allgemeinverfügung ab.

Allgemeine Kontaktbeschränkungen
Bisher bestand die Möglichkeit mit Personen des eigenen, sowie eines weiteren Hausstandes eine Runde zu spielen. Diese Regelung behält in Kommunen mit einem Inzidenzwert von unter 100 pro 100 000 Einwohnern ihre Gültigkeit. 

Corona-Notbremse 
Neben der beschriebenen Möglichkeit eine Runde mit maximal 2 Hausständen pro Flight zu spielen, kann es nun je nach Infektionsgeschehen dazu kommen, dass nur noch 1 Hausstand mit einer weiteren Person in einem Flight spielen darf. Da die Stadt Dortmund den Inzidenzwert von 100 pro 100 000 Einwohner bereits 3 Tage in Folge überschritten hat, greift ab dem 29.03 die sogenannte Corona Notbremse bei uns. Ab dann darf nur noch 1 Hausstand mit einer weiteren Person spielen. 

Osterfeiertage 
Die CoronaSchutzverordnung sieht nun wiederum eine Ausnahme von der beschriebenen Corona-Notbremse vor. Das bedeutet, dass in der Zeit vom 01.04.-05.04.21 die Corona-Notbremse nicht gilt und nur die allgemeinen Kontaktbeschränkungen Gültigkeit haben. Dies bedeutet, dass in dem genannten Zeitraum wieder Personen aus maximal zwei Hausständen in einem Flight spielen dürfen. 

Leider führen die neue CoronaSchutzVerordnung mit ihrer Corona Notbremse, den Ausnahmen zu Ostern sowie die nun ebenfalls zu berücksichtigende Allgemeinverfügung der Stadt Dortmund zu einem immer komplizierteren Konstrukt aus Regelungen. Der Einfachheit halber, hatten wir zunächst überlegt, die Ausnahme an den Osterfeiertagen nicht umzusetzen, haben uns letztendlich aufgrund des geringen Infektionsrisikos beim Golfen sowie dem schönen Wetter dazu entschieden möglichst vielen Mitgliedern ein Spiel auf unserer Anlage zu ermöglichen. Damit Sie dennoch den Überblick behalten, werden Ihnen, die jeweils für den Tag gültigen Kontaktbeschränkungen direkt im Buchungsportal angezeigt. Bitte halten Sie sich daran. Des Weiteren  finden Sie hier nochmals in aller Kürze eine Übersicht über die jeweiligen Kontaktbeschränkungen beim Golf. 

Kurzübersicht

  • Bis 28.03.: Max. 2 Hausstände pro Flight 
  • 29.-31.03.: Max. 1 Hausstand + 1 weitere Person pro Flight 
  • 01.-05.04.: Max. 2 Hausstände pro Flight 
  • Ab. 06.04.: Max. 1 Hausstand + 1 weitere Person pro Flight 


Für den Vorstand 
Maximilian Schwarzbach