Platzregeln Platzregeln des Royal St. Barbara’s Dortmund Golf Club e.V. Hinweis: Im Rahmen von Mannschaftswettspielen der Golfverbände gelten nur "Ergänzende örtliche Platzregeln". Temporäre Platzregeln T1 Kahle Stellen (Winterschäden) Alle kahlen Stellen im Gelände (ohne Graswuchs), die von Kurzgemähtem umgeben sind und mindestens 15x15 cm groß sind, sind ungewöhnliche Bodenverhältnisse nach Platzregel 5.2, von denen straffreie Erleichterung genommen werden darf. 1. Spielverbotszonen Spielverbotszonen sind durch Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Zudem sind auch die in Platzregel 5.1 genannten Bereiche Spielverbotszonen. Liegt ein Ball in einer Spielverbotszone, muss der Spieler Erleichterung nach einer anwendbaren Regel (16 oder 17) in Anspruch nehmen. 1.1 Bahn 15 Für den Bereich jenseits der Platzgrenzen (Aus) rechts der Bahn 15 besteht ein Betretungsverbot. Dieser wird als Spielverbotszone behandelt, entsprechend kann Regel 16.1f(2) angewendet werden. 1.2 Betretungsverbot Bereiche, die mit Pfählen mit grünen Köpfen gekennzeichnet oder mit gelben Linien umrandet sind sowie die Rosenbeete zwischen Bahn 1 und 17 dürfen nicht betreten werden. 2. Aus Aus wird durch die Linie zwischen den platzseitigen Punkten auf Bodenhöhe der weißen Pfähle gekennzeichnet. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, wird die Ausgrenze durch die platzseitige Kante der Linien gekennzeichnet. Aus wird auch gekennzeichnet durch die Innenkante der Zäune, die an den Löchern 2, 3, 14 und 15 an den Platz grenzen. 3. Penalty Areas Penalty Areas werden begrenzt durch die äußere Kante roter Linien oder die Linie zwischen den Außenkanten roter Punkte auf dem Boden. Sind keine Farbmarkierungen aber rote Pfähle vorhanden, wird die Grenze der Penalty Area durch die Linie zwischen den äußeren Punkten auf Bodenhöhe der roten Pfähle gekennzeichnet. 3.1 Bahnen 5, 6 und 7 Die Penalty Area rechts und hinter den Grüns der Bahnen 5, 6 und 7 ist nur auf einer Seite definiert und erstreckt sich ins Unendliche. Der gesamte Bereich ist eine Spielverbotszone mit Betretungsverbot. 3.2 Bahnen 17 und 18 Die Penalty Area zwischen 17 und 18 erstreckt sich um beide Teiche und die Halbinsel incl. Brücke dazwischen. 3.2 Unbewegliche Hemmnisse Straffreie Erleichterung von Strom- und Sicherungskästen sowie von in Platzregel 5.3 erwähnten unbeweglichen Hemmnissen ist auch in Penalty Areas (nach Regel 16.1b) erlaubt, jedoch muss der Bezugspunkt (nächster Punkt vollständiger Erleichterung) in der gleichen Penalty Area liegen. Der Erleichterungsbereich erstreckt sich nur innerhalb der Penalty Area, nicht näher zum Loch als der Bezugspunkt und muss vollständige Erleichterung ermöglichen. Es gilt Musterplatzregel F5-24. 4. Falsches Grün Ein falsches Grün schließt jede kurzgemähte Fläche bis zu einer Entfernung von 2 Metern von der Grünkante ein. 5. Ungewöhnliche Platzverhältnisse 5.1 Geschützte Bereiche Die folgenden Bereiche sind Spielverbotszonen in ungewöhnlichen Platzverhältnissen, von denen Erleichterung in Anspruch genommen werden muss (Regel 16.1f oder 17.1e): Alle Bereiche, die mit gelben Linien umrandet sind Beide Rosenbeete zwischen den Bahnen 1 und 17 Frisch verlegte Grassoden Jeder an einem Pfahl angebundene Baum Künstliche Teile von Be- und Entwässerungsanlagen Kies an der Oberfläche verfüllter Drainagegräben Steckdosen, Sicherungskästen, etc. 5.2 Boden in Ausbesserung Boden in Ausbesserung sind alle Bereiche, die mit weißen Linien umrandet und/oder mit blauen Pfählen markiert sind. Ist beides vorhanden, gilt die Linie. Es darf Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden. 5.3 Unbewegliche Hemmnisse Auf dem Golfplatz platzierte Baumstämme und Findlinge sind unbewegliche Hemmnisse, von denen Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden darf. 5.4 Tierkot Kot von Gänsen und Füchsen (sowie Tieren mit vergleichbarem Kot) darf wahlweise als loser hinderlicher Naturstoff (nach Regel 15.1) oder als ungewöhnliche Platzverhältnisse (nach Regel 16.1) behandelt werden. Es gilt Musterplatzregel F-12. 5.5 Bunker Bereiche in Bunkern, in denen Sand durch Wasser aufgespült wurde und tiefe Rinnen im Sand hinterlassen hat, sind ungewöhnliche Platzverhältnisse. Es darf Erleichterung nach Regel 16.1c in Anspruch genommen werden. 5.6 Grün Liegt der Ball der Spielerin oder des Spielers auf dem Grün, gelten: • Auf dem Grün stehende Pilze • Gesprühte Linien oder Punkte auf dem Grün als ungewöhnliche Platzverhältnisse. Es darf Erleichterung nach Regel 16.1d in Anspruch genommen werden. 5.7 Unbewegliches Hemmnis nahe dem Grün Liegt der Ball im Gelände, kann Erleichterung von einem unbeweglichen Hemmnis auf der Spiellinie nach Regel 16.1b genommen werden, wenn sich dieses innerhalb von 2 Schlägerlängen vom Grünrand (oder auf dem Grün) und innerhalb von 2 Schlägerlängen zur Balllage befindet. Es gilt der vollständige Text der Musterplatzregel F-5.1. 5.8 Bahn 3 Wenn Erleichterung nach Regel 16.1 vom Weg rechts der 3 genommen werden soll, muss der nächste Punkt der Erleichterung bestimmt werden, ohne den rechten Wegrand zu kreuzen (Musterplatzregel F-25.1). Erläuterung: Liegt der Ball auf dem Weg oder links des Weges, muss der Bezugspunkt links des Weges liegen. Liegt der Ball auf der Mauer bzw. rechts des Weges, muss der Bezugspunkt rechts des Weges liegen. Bedingungen: a, Die Mauer rechts des Weges ist Bestandteil des Platzes (keine straffreie Erleichterung). b, Ist der Wegrand durch eine farbige Linie hervorgehoben, gilt die Linie als Bestandteil des Weges. c, Der Weg beginnt mit der Mauer bzw. mit einer farbigen Markierung. d, Es ist erlaubt, mit einem Tee o.ä. zu prüfen, ob überwachsene Bereiche zum Weg gehören. 5.9 Tierschäden Regel 16.1 ist wie folgt modifiziert: Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn Beschädigungen durch Tiere nur den Stand der Spielerin oder des Spielers behindern. 5.10 Bodenbelüftungslöcher Liegt ein Ball auf einem Bodenbelüftungsloch auf dem Grün oder berührt dieses, darf Erleichterung nach Regel 16.1d in Anspruch genommen werden. Behinderung liegt aber nicht vor, wenn das Bodenbelüftungsloch nur den Stand oder die Spiellinie beeinträchtigt. 5.11 Temporäre unbewegliche Hemmnisse Ein temporäreres unbewegliches Hemmnis ist etwas zeitweise auf dem Golfplatz befindliches, i.a. aufgrund eines aktuellen Ereignisses, das befestigt oder nicht unmittelbar entfernbares ist. Hierzu gehören insb. unbediente Baumaschinen, Rasenmäher, usw. oder für Veranstaltungen aufgebaute Zelte, Tribünen, etc. Befindet sich ein solches Hemmnis in der Sichtlinie zum Loch, darf der Spieler zusätzlich Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen. Es gilt der vollständige Text der Musterplatzregel F-23. Bei Inanspruchnahme dieser Platzegel im Zählspiel ist dringend empfohlen, einen zweiten Ball nach Regel 20.1c(3) zu spielen. In jedem Fall ist die Nutzung dieser Regel vor Abgabe der Scorekarte der Spielleitung zur Kenntnis und Entscheidung vorzulegen! 6. Benutzung motorisierter Beförderungshilfen Während einer Runde dürfen Spielerinnen, Spieler oder deren Caddie nicht auf irgendeinem motorisierten Beförderungshilfen fahren, außer dies wurde von der Spielleitung oder einem Referee genehmigt oder später gebilligt. Soll das Spiel unter Strafe von Schlag und Distanzverlust fortgesetzt werden, darf ein Beförderungsmittel genutzt werden, um an die ursprüngliche Position und wieder nach vorn zum nächsten Schlag fahren. Strafe für Verstoß: Grundstrafe für jedes Loch, an dem ein Verstoß gegen die Platzregel vorkommt. Geschieht der Verstoß zwischen dem Spielen von zwei Löchern, gilt er für das nächste Loch. 7. Spikes Regel 4.3a wird wie folgt abgeändert: Während einer Runde dürfen keine Schuhe getragen werden mit herkömmlichen Spikes – d.h. Spikes, die eine oder mehrere Spitzen haben, um tief in den Boden einzudringen (unabhängig davon, ob sie aus Metall, Keramik, Plastik oder anderem Material hergestellt wurden); oder Spikes von beliebigem Aussehen, die ganz oder teilweise aus Metall hergestellt wurden, wenn dieses Metall mit dem Platz in Berührung kommen kann Strafe für Verstoß gegen Platzregel - siehe Regel 4.3. 8. Caddies in Jugendturnieren In Jugendturnieren (Turniere mit Teilnehmenden ausschließlich im Alter bis 21 Jahre) wird Regel 10.3a wie folgt abgeändert: Eine Spielerin oder ein Spieler darf während der Runde keinen Caddie einsetzen. Strafe für Verstoß gegen die Platzregel: Grundstrafe für jedes Loch, auf dem ein Caddie eingesetzt wird. Geschieht der Verstoß zwischen zwei Löchern oder dauert er dort an, zieht sich der Spieler die Grundstrafe für das nächste Loch zu. 9. Üben während einer Runde Regel 5.5b wird in allen Zählspielformen wie folgt abgeändert: Zwischen dem Spiel von zwei Löchern darf kein Übungsschlag auf oder nahe dem Grün des zuletzt beendeten Lochs ausgeführt werden, nicht die Oberfläche des Grüns durch Reiben oder Rollen eines Balls geprüft werden. 10. Wie das Spiel unterbrochen und fortgesetzt wird Eine unmittelbare Spielunterbrechung (wegen einer gefährlichen Situation) wird bekannt gegeben durch: Einen langen Sirenenton Einen langen Hupton Eine normale Spielunterbrechung wird bekannt gegeben durch: Wiederholt kurz aufheulendes Sirenensignal 3 kurze Huptöne In beiden Fällen wird die Wiederaufnahme des Spiels bekannt gegeben durch: Ankündigung eines Zeitpunkts zur Fortsetzung des Spiels Ein zweifach aufheulendes Sirenensignal 2 kurze Huptöne 11. Spielgeschwindigkeit Die Spielleitung setzt die erwartete Höchstzeit für das Spielen der Runde und der einzelnen Löcher fest. Es gilt der Abschnitt „Spielgeschwindigkeit“ in den Allgemeinen Turnierbedingungen. 12. Markierungen auf dem Platz Entfernungsmarkierungen auf dem Platz befinden sich seitlich der Fairways und sind gemessen zum Anfang des Grüns: Grüner Pfahl mit 1 weißen Streifen: 100 Meter Grüner Pfahl mit 2 weißen Streifen: 150 Meter Grüner Pfahl mit 3 weißen Streifen: 200 Meter 13. Schutz auf dem Platz Schutz kann gefunden werden an folgenden Orten auf dem Platz: Halfway-Haus: Links von Fairway 2 bzw. an Abschlag 10 Schutzhütte am gelben Abschlag 5 Schutzhütte links von Grün 8 Schutzhütte zwischen den Fairways 13 & 14 Schutzhütte links vom roten Abschlag 15 Strafe für Verstoß gegen Platzregeln: Grundstrafe (sofern nicht anders geregelt) Dortmund, 11.06.2024