Corona Update 16.05.2021

Liebe Mitglieder, 

sicherlich haben Sie bereits den Medien entnommen, dass vollständig geimpfte oder genese Personen von den Kontaktbeschränkungen befreit wurden. Dies betrifft auch den Golfsport. Wie berichtet, haben wir in den vergangenen Tagen intensiv beraten inwiefern diese Erleichterungen auch bei uns zum Tragen kommen und wie wir diese sinnvoll umsetzen können. Fazit ist, dass wir den bereits vollständig geimpften Personen sowie genesenen Mitgliedern die Möglichkeit geben möchten mit mehr als zwei Personen in einem Flight zu spielen, da dies die Buchungssituation auch für alle anderen Mitglieder entlasten wird. Immerhin können wir statistisch davon ausgehen, das dies mindestens 10 Prozent unsere Mitglieder betrifft.

Wegfall der Buchungsbeschränkungen für vollständig geimpfte und genese Personen
Da die bisherige Allgemeinverfügung der Stadt Dortmund nun nicht mehr gültig ist, werden vollständig geimpfte und genesene Personen nicht mehr bei einer Startzeitenbuchung mitgezählt werden, bezieht sich Begrenzung "Individualsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eignen Hausstandes" nur noch auf die nicht vollständig geimpften/genesenen Personen in einem Flight. Deshalb ergeben sich ab Montag, den 17.05.2021 folgende neue Buchungsmöglichkeiten:

1er Flight

immer erlaubt 

2er Flight

immer erlaubt

3er Flight

erlaubt,

  • wenn mindestens eine Person vollständig geimpft/genesen ist oder
  • wenn alle Spieler einem Hausstand angehören

Erläuterung: Die vollständig geimpfte Person wird nicht mitgezählt, somit wird der Flight wie ein 2er Flight behandelt oder als Flight, der nur aus einem Hausstand besteht behandelt. Ein Spiel im 2er Flight oder mit einem Hausstand ist gesetzlich gestattet.

4er Flight

erlaubt,

  • wenn mindestens zwei Personen vollständig geimpft/genesen sind oder
  • wenn alle Personen aus einem Hausstand kommen oder
  • wenn mindestens eine Person vollständig geimpft oder genesen ist und die restlichen Spieler einem Hausstand angehören.

Erläuterung: Die vollständig geimpften Personen werden nicht mitgezählt, somit wird der Flight wie einer 2er Flight oder als Flight, der nur aus einem Hausstand besteht behandelt. Ein Spiel im 2er Flight oder mit einem Hausstand ist gesetzlich gestattet.

Wie wird sichergestellt, dass nur berechtigte Personen zusammen spielen?
Wer die Vorteile als vollständig geimpfte/genesene Person in Anspruch nehmen möchte, muss vor seiner ersten Buchung dem Sekretariat eine Bescheinigung über den entsprechende Status vorlegen. Dies kann als Kopie per Post/E-Mail oder persönlich erfolgen. Das Sekretariat notiert den entsprechenden Status. Die neue Buchungsoption werden wir am Sonntagabend freischalten, diese ist ab Montag, den 17.05.2021 gültig.

Wie werden die Startzeiten kontrolliert?
Sie können sich vorstellen, dass unser System nicht in der Lage ist den Impfstatus zu prüfen. Auch werden Sie als außenstehende Person nur noch selten in der Lage sein zu prüfen, ob ein Flight den Coronaregeln genügt oder nicht. Aus diesem Grund möchten wir Sie um ihre Mithilfe bitten: Buchen Sie nur dann eine Startzeit wenn Sie sich sicher sind, dass diese den aktuellen Regelungen entspricht. Das Sekretariat wird selbstverständlich täglich die Startzeiten auf ihre Regelkonformität hin überprüfen. Nicht regelkonforme Buchungen werden automatisch gelöscht. So ersparen Sie dem Sekretariat viel Arbeit und helfen mit, dass die neuen Regelungen gewünschten Mehrwert bringen. Als Hilfestellung finden Sie anbei noch eine kurze Definition der oben genannten Personenkreise:

Wer gilt als vollständig geimpft oder genesen?
Als „geimpfte Person“ gilt eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist. Der Impfnachweis ist dabei ein Nachweis des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (mit einer Anzahl von Impfdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich ist), wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind (bzw. bei einer genesenen Person eine einzige verabreichte Impfstoffdosis nachgewiesen ist). Eine „genesene Person“ ist eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist. Ein Genesenennachweis ist ein formaler Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, wenn die zugrunde liegende Testung durch eine Labordiagnostik (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt.

Wer gilt als ein Hausstand?
Als ein Hausstand gelten Personen, die an der gleichen Adresse gemeldet sind, sowie Paare unabhängig ihrer Wohnverhältnisse. Letztere bitten wir ihre Buchung einmalig beim Sekretariat (telefonisch oder per Mail) anzuzeigen, sodass wir den gemeinsamen Hausstand für etwaige Nachfragen durch die Ordnungsbehörden in unserem System vermerken können. 

 

Präsidium Kommunikation
Maximilian Schwarzbach